Einstellung von sonstigem Personal
Bitte beachten Sie die Hinweise zum Mindestlohngesetz (MiLoG), das umfangreiche Dokumentationspflichten zur Arbeitszeit von geringfügigen und kurzfristigen Beschäftigten geschaffen hat.
Hilfskräfte
Das aktuelle Rundschreiben zur Vergütung von Studierenden mit wissenschaftlichen Hilfstätigkeiten und wissenschaftlichen Hilfskräften vom 15.07.2019 finden Sie hier. Die aktuellen Richtlinien der TdL über die Arbeitsbedingungen der Hilfskräfte finden Sie hier. Bitte beachten Sie auch die Informationen zur Beschäftigung von Personen aus dem Ausland in englischer und deutscher Sprache (Information sheet for applicants who do not hold German citizenship). Steht fest, welche Person eingestellt werden soll, sind die Einstellungsunterlagen mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Arbeitsaufnahme der zuständigen Stelle vorzulegen, vgl. hierzu TUMonline. Geringfügig BeschäftigteZum 01.01.2013 haben sich die Rahmenbedingungen für geringfügige Beschäftigungen geändert. Informationen hierzu finden Sie im Rundschreiben der Zentralabteilung 2 - Personal vom 15.02.2013. Eine Übersicht zu den aktuellen Rahmenbedingungen finden Sie hier. Kurzfristig BeschäftigteDie Beschäftigung an der Technischen Universität München erfolgt für maximal drei Monate bzw. 70 Arbeitstage im Jahr. Weitere Informationen zur kurzfristigen Beschäftigung finden Sie hier unter Ziffer 2. Die Einstellungsunterlagen sind an folgende Stellen zu senden, die auch für Auskünfte zur Verfügung stehen:
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contact: ZA 2 - Personal