Arbeitsbescheinigung
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhält die/der Beschäftigte auf Wunsch die sog. Arbeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Bundesagentur für Arbeit (vgl. § 312 SGB III). Der Arbeitgeber bestätigt mittels der Arbeitsbescheinigung Tatsachen, die für die Entscheidung über den Anspruch auf Arbeitslosengeld erheblich sein können (z. B. Dauer des Arbeitsverhältnisses, Entgelt etc.).
Die Zuständigkeit für die Ausstellung der Arbeitsbescheinigung liegt beim Landesamt für Finanzen – Bezügestelle Arbeitnehmer. Sie können das Formular der Bundesagentur für Arbeit hier online abrufen. Bitte senden Sie das Formular vorausgefüllt mit Ihren persönlichen Daten (Kundennummer der Bundesagentur für Arbeit soweit bekannt, Name, Anschrift und Rentenversicherungsnummer) elektronisch oder per Post unter Angabe Ihrer Personalnummer (Ihre Personalnummer (Geschäftszeichen) finden Sie auf Ihrer Bezügemitteilung rechts oben) an das
Landesamt für Finanzen
Dienststelle München
Bezügestelle Arbeitnehmer
Postfach 22 00 19
80535 München
oder
E-Mail: Poststelle-m@lff.bayern.de
Bei der Zentralabteilung 2 - Personal oder den Fakultätsservicebüros eingehende Arbeitsbescheinigungen werden direkt an das Landesamt für Finanzen - Bezügestelle Arbeitnehmer weitergeleitet.
contact: ZA 2 - Personal